Hallo,
ich weiß, dass ist ein etwas spezielles Thema, aber vielleicht hat sich hier jemand schon mal damit auseinandersetzen müssen.
Wir wagen mit unserem Verein so langsam den Schritt ins digitale Zeitalter und würden nun gerne -nachdem wir nun auch eine eigene Facebookseite haben- einen YouTube-Channel mit Mitschnitten unserer Konzerte veröffentlichen. Da es bisher nur Tonaufnahmen gibt, sind Bildrechte jetzt kein Problem, jedoch weiß ich nicht, wie es sich mit den Aufführungsrechten verhält.
Mit dem letzten Urteil aus München ist YouTube raus aus der Nummer und die Uploader sind allein für das korrekte Handling ihrer Uploads zuständig. Eine Nachfrage bei der GEMA, wie man sich nun korrekterweise verhalten sollte, blieb bislang unbeantwortet.
Hat jemand von euch hierzu belastbare Aussagen?
Gruß
Marc