6-13 Uhr? Das ist falsch!!! (Da würde ja sogar ich mich bedanken, wenn mein Nachbar um 6 Uhr anfinge zu flöten!)
Es gibt eine Grundsatzentscheidung vom BGH mit Richtzeiten und eine ganz gute Info findet Ihr hier:
http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/musizieren.phprBesser ist es natürlich, mit den Leuten zu reden und erst dann innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu üben, wenn diese sich absolut stur stellen.
Zuerst ist allerdings zu prüfen, ob es eine Hausordnung gibt und ob in der das Musizieren geregelt ist. Ist das der Fall, hat man mit der Unterschrift
unter den Mietvertrag die Hausordnung anerkannt und das gilt selbstverständlich auch umgekehrt für die musicophoben Nachbarn
Allerdings gilt es auch, wenn die Hausordnung andere Zeiten vorsieht...