Alles was nicht zum Thema Querflöte gehört ;)
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Videos bei YouTube veröffentlichen

11.03.2016, 09:01

Hallo,

ich weiß, dass ist ein etwas spezielles Thema, aber vielleicht hat sich hier jemand schon mal damit auseinandersetzen müssen.

Wir wagen mit unserem Verein so langsam den Schritt ins digitale Zeitalter und würden nun gerne -nachdem wir nun auch eine eigene Facebookseite haben- einen YouTube-Channel mit Mitschnitten unserer Konzerte veröffentlichen. Da es bisher nur Tonaufnahmen gibt, sind Bildrechte jetzt kein Problem, jedoch weiß ich nicht, wie es sich mit den Aufführungsrechten verhält.
Mit dem letzten Urteil aus München ist YouTube raus aus der Nummer und die Uploader sind allein für das korrekte Handling ihrer Uploads zuständig. Eine Nachfrage bei der GEMA, wie man sich nun korrekterweise verhalten sollte, blieb bislang unbeantwortet.

Hat jemand von euch hierzu belastbare Aussagen?

Gruß

Marc

11.03.2016, 09:01

Re: Videos bei YouTube veröffentlichen

12.03.2016, 01:49

Hallo Quereinsteiger,
ich kann dir nur über meine Erfahrung berichten. Unser Verein hatte eine Uraufführung im Jahr 2014, hiervon haben wir ein Video und das wollten wir auf youtube stellen. Der Komponist lebt noch und der Verlag hatte es 2014 frisch gedruckt.
In dieser Konstellation (noch VOR dem Urteil was jetzt neu ist) mussten wir mit dem Verlag einen Vertrag schließen über eine bestimmte Zeitdauer wo wir das Video auf youtube einstellen dürfen. Dies hat auch ordentlich was gekostet :(
Damals war die GEMA-Situation noch ungeklärt, und die GEMA sagte mir selbst, das ginge sie nix an.
Ich frage mich gerade ob wir jetzt dann doch noch zahlen müssen...?

Bei unseren öffentlichen Konzerten ist es so:
GEMA-pflichtig sind alle Stücke wo der Komponist noch nicht länger als 70 Jahre verstorben ist, oder die (Verlags-)Bearbeitung jünger als 25 Jahre ist. Ich denke das wird bei youtube dann auch so sein?

Viele Grüße ... ich lass mich auch gern in dieser Sache eines besseren belehren...
Xylophon

Re: Videos bei YouTube veröffentlichen

24.04.2016, 15:16

Xylophon hat geschrieben:Der Komponist lebt noch und der Verlag hatte es 2014 frisch gedruckt.
In dieser Konstellation (noch VOR dem Urteil was jetzt neu ist) mussten wir mit dem Verlag einen Vertrag schließen über eine bestimmte Zeitdauer wo wir das Video auf youtube einstellen dürfen. Dies hat auch ordentlich was gekostet :(
Die Rechte am Druckbild der Noten (->Verlag) und die Aufführungsrechte (->GEMA) sind zwei paar Schuhe, die häufig verwechselt oder in einen Topf geworfen werden.
Der Verlag hat nur ein Urheberrecht am Notenbild, und mit der Veröffentlichung einer Aufnahme im Internet verstößt man auch nicht gegen das Urheberrecht des Verlages. Stattdessen profitiert der Verlag sogar von der Veröffentlichung - warum sollte er folglich etwas gegen Aufnahmen im Internet haben? Mit der Veröffentlichung eines Videos im Internet verbreitet man aber die Musik der Komponisten (die sich in Sachen Aufführungsrechte wiederum in den allermeisten Fällen von der GEMA vertreten lassen).

In einem anderen Musikforum gibts zu dem Thema einen längeren älteren Thread, in dem das ganze Thema schon mal komplett durchgekaut wurde, vielleicht hilft dem einen oder anderen, der bei diesem Thema noch unsicher ist:
Darf man als Musikverein Video-Aufnahmen auf Youtube veröffentlichen?

Re: Videos bei YouTube veröffentlichen

29.12.2017, 13:34

Hi,

ich schätze mal, dass alle Mitwirkenden ein Recht auf den Widerruf des Videos haben. Also müssten alle der Veröffentlichung zustimmen.
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