11.03.2016, 09:01
11.03.2016, 09:01
12.03.2016, 01:49
24.04.2016, 15:16
Die Rechte am Druckbild der Noten (->Verlag) und die Aufführungsrechte (->GEMA) sind zwei paar Schuhe, die häufig verwechselt oder in einen Topf geworfen werden.Xylophon hat geschrieben:Der Komponist lebt noch und der Verlag hatte es 2014 frisch gedruckt.
In dieser Konstellation (noch VOR dem Urteil was jetzt neu ist) mussten wir mit dem Verlag einen Vertrag schließen über eine bestimmte Zeitdauer wo wir das Video auf youtube einstellen dürfen. Dies hat auch ordentlich was gekostet
29.12.2017, 13:34
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